Ein Urteil, drei Konzerne – und eine verpasste Chance
Von Jochen Rube
Auszug: Ein US-Urteil ordnet personalisierte Feeds als Verhaltensvorhersage ein – keine Meinungsäußerung. Deutsche Medien berichten fast nur über Meta und Millionensummen. TikTok fehlt, und die eigentliche Begründung geht unter.
Anfang August hat ein US-Bundesrichter entschieden, dass personalisierte Social-Media-Feeds für Minderjährige keine durch die Meinungsfreiheit geschützte redaktionelle Leistung sind, sondern reine Verhaltensvorhersage. Ein bemerkenswertes Urteil – nicht nur juristisch, sondern auch didaktisch. Nur: Wer es in deutschen Medien nachlesen wollte, ist kaum fündig geworden. Und was ich gefunden habe, ärgert mich als Lehrer gleich doppelt.
Erstens: TikTok fehlt komplett.
Fast jeder Artikel, der mir untergekommen ist, konzentriert sich auf Meta – meistens verknüpft mit einer Schadensersatzsumme aus einem ganz anderen Verfahren. Dass in genau diesem Urteil auch TikTok und Google/YouTube als Beklagte auftauchten, wird schlicht nicht erwähnt. Das ist kein Randdetail. TikTok ist bei meinen Schülerinnen und Schülern längst die dominante Plattform, nicht Facebook. Und TikTok spielt – das ist meine Beobachtung, nicht Teil des Urteils – auch politisch eine Rolle, die man nicht kleinreden sollte: Kaum eine andere Plattform verschafft extremen politischen Positionen so mühelos Reichweite bei jungen Menschen. Ein Urteil, das genau diesen Mechanismus juristisch einordnet, ohne dass TikTok in der Berichterstattung überhaupt vorkommt, ist mehr als eine Auslassung. Es ist eine verpasste Gelegenheit, das relevanteste Beispiel für das eigentliche Publikum – Jugendliche und ihre Eltern – überhaupt erst sichtbar zu machen.
Zweitens: Die eigentliche Begründung geht unter.
Die Schlagzeilen drehen sich um Millionensummen. Verständlich, das liest sich. Aber die interessantere Aussage steht in der Urteilsbegründung selbst, nicht im Kontostand: Der Richter hat festgestellt, dass die Plattformen gar keine inhaltliche Auswahl treffen, wie eine Zeitungsredaktion es tut. Sie berechnen mit Vorhersagemodellen, was einen Nutzer am längsten bindet – und genau das ist keine geschützte Meinungsäußerung, sondern ein Verhaltensmechanismus. Das Gericht hat es als „Spiegel“ beschrieben, der einem die eigenen vermuteten Interessen zurückwirft, konstruiert fürs Dranbleiben.
Das ist keine Randnotiz für Juristinnen und Juristen. Das ist der Satz, den ich mir für meinen Unterricht am meisten gewünscht hätte, wörtlich in einer deutschen Zeitung zu finden – weil er in einem einzigen Bild erklärt, was ich sonst mühsam mit Schaubildern und Beispielen aufbauen muss. Ein Gericht hat amtlich festgehalten, wonach ein Feed tatsächlich sortiert. Genau das ist der Kern von Medienbildung. Und zwar nicht nur für Kinder und Jugendliche – die wenigsten Erwachsenen, die ich kenne, könnten aus dem Stand erklären, warum ihre eigene Startseite so aussieht, wie sie aussieht.
Was daraus folgt
Ich will das nicht überdramatisieren – es gibt sicher gute Gründe, warum eine einstweilige Verfügung aus dem Bezirksgericht in San Jose nicht die große Schlagzeile wird, die eine 567-Millionen-Dollar-Strafe hergibt. Aber wenn Medien sich schon des Themas annehmen, wäre es ihre Aufgabe gewesen, genau diesen Unterschied – Auswahl nach Inhalt versus Auswahl nach Wirkung – für ein breites Publikum verständlich zu machen. Stattdessen bleibt es an einzelnen Lehrkräften hängen, sich die Originalquellen aus dem Englischen zusammenzusuchen, um daraus Unterrichtsmaterial zu bauen.
Vielleicht ist das am Ende die eigentliche Pointe: Medienkompetenz fängt nicht erst im Klassenzimmer an. Sie würde auch den Redaktionen nicht schaden.
Update, 11. August 2026
Während ich diesen Beitrag noch fertig schreibe, kommt die nächste Volte: Der 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco hat am Montag (10. August) eine Berufung von Meta und TikTok zurückgewiesen und damit den Weg für Tausende weitere Klagen freigemacht – nicht nur gegen Meta und TikTok, sondern auch gegen Alphabet (Google/YouTube) und, neu in diesem Kreis, Snap (Snapchat). Die Konzerne hatten argumentiert, ein US-Gesetz aus dem Jahr 1996 schütze sie generell vor Klagen wegen nutzergenerierter Inhalte. Das Gericht widersprach: Das Gesetz biete allenfalls eine Verteidigung gegen eine Haftung, keine Immunität gegen die Klagen selbst.
Konkret geht es um geschätzt 2.400 bis 3.000 Klagen von Bundesstaaten, Kommunen, Schulbezirken und Eltern, die die Konzerne für die psychischen Folgen ihrer Plattformen bei Kindern und Jugendlichen verantwortlich machen wollen. Ein Schulbezirk in Kentucky hatte bereits zuvor 27 Millionen Dollar von den Konzernen erstritten, um einen ersten Musterprozess abzuwenden.
Interessant für meinen Punkt oben: Auch hier verschiebt sich die rechtliche Betrachtung weg vom Inhalt hin zum Plattform-Design selbst – Rechtsexperten sprechen bereits von einem möglichen Paradigmenwechsel im Digitalrecht. Es ist ein weiterer Baustein in derselben Geschichte, die ich oben beschrieben habe: Wieder ist es Meta, der die Schlagzeile bekommt. Wieder tauchen TikTok, Google und diesmal auch Snap eher am Rande auf – dabei sind sie in diesem Verfahren gleichberechtigte Mitbeklagte.
Recherche und Textentwurf mit KI-Unterstützung (Claude, Anthropic), inhaltlich geprüft und verantwortet von mir.